Ausgaben, die Sie geltend machen können
Ihr Unternehmen kann einen Abzug für Reisekosten im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen geltend machen, unabhängig davon, ob die Reise innerhalb eines Tages, über Nacht oder für viele Nächte unternommen wird.
Zu den Ausgaben, die Sie geltend machen können, gehören:
- Flugpreise
- Tarife für Zug, Straßenbahn, Bus, Taxi oder Mitfahrdienste
- Mietwagengebühren und die Kosten, die Ihnen entstehen (wie Treibstoff, Mautgebühren und Parken), wenn Sie einen Mietwagen für geschäftliche Zwecke nutzen
- Unterkunft
- Mahlzeiten, wenn Sie über Nacht weg sind.
Um Reisekosten für Übernachtungen geltend zu machen, müssen Sie einen festen Wohnsitz an einem anderen Ort haben und Ihr Unternehmen muss verlangen, dass Sie über Nacht nicht zu Hause bleiben.
Wenn Sie Anspruch auf Vorsteuergutschriften für Waren und Dienstleistungen (GST) haben, müssen Sie Ihren Abzug in Ihrer Einkommensteuererklärung in Höhe des Betrags ohne Mehrwertsteuer geltend machen.
Ausgaben, die Sie nicht geltend machen können
Sie können nur den Geschäftsanteil der Geschäftsreisekosten geltend machen. Sie müssen alle privaten Ausgaben ausschließen, wie zum Beispiel:
- ein Urlaub oder Besuch bei Familie oder Freunden, der mit der Geschäftsreise kombiniert wird
- die Kosten, die damit verbunden sind, dass Sie oder Ihr Mitarbeiter ein Familienmitglied auf die Reise mitnehmen
- Souvenirs und Geschenke
- Sightseeing und Unterhaltung
- Visa, Reisepässe oder Reiseversicherungen
- Reisekosten, die entstehen, weil Sie umziehen oder nicht zu Hause leben
- Reisen, die unternommen wurden, bevor Sie Ihr Unternehmen geführt haben.
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